Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1890
VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695 (https://dejure.org/2013,1890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695 (https://dejure.org/2013,1890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 21 ZB 12.1695 (https://dejure.org/2013,1890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Landwirtschaftsrecht / Kuhprämie für MilcherzeugerHärtefallregelung, höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche Umstände; Darlegungserfordernis; keine Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d.h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d.h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10

    Aufklärungsrüge als Versäumniskompensation

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695
    Nachdem die Klägerseite all das unterlassen hat, kann sie mit den vorgebrachten Rügen im Antragsverfahren nicht durchdringen (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2/10 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 ZB 11.1688

    Keine ausreichende Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695
    Dem Darlegungserfordernis wird damit ebenso wenig genügt wie mit der Verweisung (vgl. Seite 9 3. Abs. der Antragsschrift) "auf die in den Akten enthaltenen Ergänzungen und Korrekturen der Unterzeichnerin vom 29. März 2012" (Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 124 a Rn. 49; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 a Rn. 54 und 63; BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 11 ZB 11.1688 - juris Rn. 5 und 6).
  • VG München, 28.11.2013 - M 12 K 13.3555

    Grünlandprämie; Betriebsprämie; Verstoß gegen Cross-Compliance-Bestimmungen;

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2013 wurde die Entscheidung rechtskräftig (21 ZB 12.1695).

    Diesbezüglich wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. März 2012, Az. M 12 K 11.5841, das mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2013, Az. 21 ZB 12.1695, rechtskräftig geworden ist, verwiesen.

  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 21 ZB 14.489

    Landwirtschaftsrecht; Grünlandprämie; Betriebsprämie

    Wegen der Einzelheiten wird auf die den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts vom 15. März 2012 (Az. M 12 K 11.5841) und des Senats vom 13. Februar 2013 (Az. 21 ZB 12.1695) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Kuhprämie nach § 7 MilchSoPrG für das Jahr 2010 verwiesen, die für die Grünlandprämie entsprechend gelten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht